Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

 

Hinweis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit mit Herzensfeste by JM.

 

Individuelle Vereinbarungen im Kundenvertrag und seinen Anlagen haben Vorrang.


 

01 · Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Herzensfeste by JM, Inhaberin Jennifer Markert, und Verbraucher:innen über individuell vereinbarte Planungs-, Beratungs-, Organisations-, Koordinations- und Gestaltungsleistungen für Veranstaltungen.

 

Individuelle Vereinbarungen im Kundenvertrag und seinen Anlagen haben Vorrang.


 

02 · Anbieterin und Vertragspartner:innen

Anbieterin:

Herzensfeste by JM
Inhaberin Jennifer Markert
Beetenstr. 37 A
97282 Retzstadt

E-Mail: herzensfestebyjm@gmail.com
Telefon: 01556 9260382

 

Wichtiger Hinweis zu Martin Markert:
Martin Markert ist kein Bestandteil von Herzensfeste by JM und nicht Vertragspartner dieser AGB. Seine Tätigkeit als Trauredner beruht auf einer eigenständigen Vereinbarung.


 

03 · Vertragsschluss

Das individuelle Angebot bildet die Grundlage für den späteren Kundenvertrag.

Die schriftliche Annahme des Angebots per E-Mail stellt noch keinen Vertragsschluss dar.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kundenvertrag von den erforderlichen Vertragsparteien unterzeichnet und von Herzensfeste by JM gegengezeichnet wurde.


 

04 · Leistungsumfang

Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die im Kundenvertrag und seinen Anlagen individuell vereinbarten Leistungen.

 

Allgemeine Beschreibungen auf dieser Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Informationsmaterialien begründen keine darüber hinausgehende Leistungspflicht, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des individuellen Vertrags geworden sind.


 

05 · Individuelle Leistungsvereinbarung

Veranstaltungsdaten, Leistungsumfang, Honorar, Betreuungszeiten und sonstige individuelle Vereinbarungen ergeben sich aus dem Kundenvertrag und seinen Anlagen.

 

Individuelle Vereinbarungen gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.


 

06 · Mitwirkungspflichten

Die Kund:innen stellen erforderliche Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und informieren Herzensfeste by JM über relevante Änderungen.

 

Bei ausbleibender notwendiger Mitwirkung darf Herzensfeste by JM betroffene Planungsleistungen bis zur erforderlichen Mitwirkung zurückstellen, soweit dies organisatorisch erforderlich ist.


 

07 · Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen und Zusatzleistungen werden vor ihrer Durchführung abgestimmt und nur nach ausdrücklicher Zustimmung berechnet.

 

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten derzeit folgende Preise für zusätzliche Leistungen:

  • 90 € je zusätzlicher Planungs- oder Beratungsstunde
  • 95 € je zusätzlichem Vor-Ort-Termin
  • 95 € je zusätzlicher Betreuungsstunde am Veranstaltungstag

Die konkreten Zusatzleistungen und deren Vergütung werden vor Durchführung mit den Kund:innen abgestimmt.


 

08 · Kommunikation und Dokumentation

Die laufende Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Messenger, Video-Call oder persönlich erfolgen.

Verbindliche Geschäftsdokumente werden grundsätzlich per E-Mail geführt.

Wesentliche Änderungen von Leistungsumfang, Honorar oder Veranstaltungstermin werden in Textform dokumentiert.


 

09 · Externe Dienstleister:innen

Herzensfeste by JM kann im vereinbarten Umfang Dienstleister:innen recherchieren, empfehlen, Kontakte herstellen und koordinieren.

 

Die Kund:innen entscheiden selbst über Auswahl und Beauftragung, soweit keine weitergehende Vollmacht vereinbart wurde.

 

Fremddienstleister:innen bleiben grundsätzlich eigenständige Vertragspartner:innen.

Empfehlungen von Herzensfeste by JM stellen keine Garantie für Verfügbarkeit, Qualität, Leistung oder Erfolg des jeweiligen Anbieters dar.


 

10 · Fremdkosten und Auslagen

Herzensfeste by JM streckt Fremdkosten grundsätzlich nicht vor.

Externe Leistungen, Mietartikel, Materialien und sonstige Fremdkosten werden nur nach vorheriger Freigabe und Vereinbarung beauftragt beziehungsweise weiterberechnet.

 

Soweit möglich, zahlen die Kund:innen direkt an den jeweiligen Anbieter.

Eine Weiterberechnung über Herzensfeste by JM erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und nach tatsächlich angefallenen beziehungsweise vereinbarten Kosten.


 

11 · Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern im Kundenvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

 

40 % Anzahlung nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung.

60 % Restzahlung spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin.

Für kleinere Leistungen kann eine 100-%-Einmalzahlung vereinbart werden.

 

Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.

 

Herzensfeste by JM wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung an. Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichenfalls nach angemessener Fristsetzung können die gesetzlichen Rechte geltend gemacht werden.


 

12 · Terminverschiebung

Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich einmalig möglich und bedarf der vorherigen Abstimmung und Bestätigung.

Voraussetzung für eine Terminverschiebung ist die Verfügbarkeit von Herzensfeste by JM am Ersatztermin.

 

Bei bestätigter Terminverschiebung fällt eine Pauschale in Höhe von 10 % des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 100 €, an. Den Kund:innen bleibt auch hier der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.


 

 

Weitere Verschiebungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Ist Herzensfeste by JM am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, wird die Beendigung des ursprünglichen Auftrags nach den Regelungen zu Absage und vorzeitiger Beendigung behandelt.


 

13 · Absage und vorzeitige Beendigung durch Kund:innen

Die Kund:innen können den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden beziehungsweise die Veranstaltung absagen.

 

Bei einer Absage werden insbesondere berücksichtigt:

 

  •  bereits erbrachte Planungs-, Beratungs-, Recherche-, Organisations-, Koordinations- und Gestaltungsleistungen,
  •  bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten sowie
  •  gesetzlich zu berücksichtigende ersparte Aufwendungen.

 

Zur pauschalierten Abrechnung dieser erbrachten Leistungen und Aufwände gilt bei einer Absage – sofern im Kundenvertrag nichts Abweichendes geregelt ist – folgende Stornostaffel auf Basis des vereinbarten Gesamthonorars:

 

  •  Bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
  •  Bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
  •  Bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 80 %
  •  Bei späterer Absage oder am Veranstaltungstag: 100 %

 

Sofern im Kundenvertrag individuelle Leistungsphasen vereinbart wurden und der Wert der bereits erbrachten Leistungen die jeweilige Pauschale übersteigt, werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen abgerechnet. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten werden in jedem Fall zusätzlich berechnet.

 

Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.

 

Absagen und Kündigungen sollen in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.


 

14 · Beendigung durch Herzensfeste by JM

Herzensfeste by JM kann den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.

 

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • erheblichem Zahlungsverzug,
  • erheblicher Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten,
  • schwerwiegendem vertrauenswidrigem Verhalten oder
  • tatsächlicher beziehungsweise rechtlicher Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.


 

15 · Krankheit, Verhinderung und höhere Gewalt

Bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund informiert Herzensfeste by JM die Kund:innen unverzüglich.

Soweit geeignet, zumutbar und organisatorisch möglich, kann eine geeignete Vertretung eingesetzt werden. Die Kund:innen werden hierüber vorher informiert.

 

Bei höherer Gewalt bemühen sich die Parteien zunächst um eine Terminverschiebung, Anpassung oder eine andere zumutbare Alternative.

 

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


 

16 · Haftung

Herzensfeste by JM haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung.

 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt nur die gesetzlich zulässige Begrenzung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

 

Im Übrigen ist ein Haftungsausschluss nur im gesetzlich zulässigen Umfang vorgesehen.

Für Leistungen externer Dienstleister:innen haftet Herzensfeste by JM nicht, soweit Herzensfeste by JM deren Pflichtverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

 

Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.


 

17 · Nutzungsrechte, Datenschutz und Bildmaterial

Individuelle Konzepte, Moodboards, Ablaufpläne, Texte, Checklisten und sonstige planerische oder kreative Unterlagen werden für das konkrete Herzensfest erstellt.

 

Nach vollständiger Zahlung erhalten die Kund:innen die für dieses Fest erforderlichen Nutzungsrechte.

Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung, soweit gesetzlich zulässig.

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Herzensfeste by JM.

 

Die Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen erfolgt nicht automatisch und nicht als Bestandteil der vertraglichen Leistung.

 

Foto- und Videoaufnahmen werden nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung genutzt, soweit eine solche erforderlich ist.


 

18 · Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.


 

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.